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Unsere Leistungen
 Lohnbuch­führung / Fi­nanz­­buch­führung


Im Folgenden möchten wir Ihnen diese beiden Arten der Buchführung vorstellen.





Lohnbuchführung

Wenn Sie eigene Arbeitnehmer beschäftigen, ist für Sie die Erstellung der Lohnbuchführung durch unsere geschulten Lohnexperten fast unumgänglich. Im Rahmen dieser Dienstleistung richten wir für Sie in unserem Programm Datev Lodas die Lohnbuchführung ein. 

Wir erstellen für Sie die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die damit verbundenen Meldungen an das Finanzamt (Lohnsteuer), die Krankenkassen (Sozialabgaben) und die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Wir begleiten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen in unserem Haus. 

Darüber hinaus erstellen wir für Sie die Meldungen für das Kurzarbeitergeld, für die Erstattung von Krankheitstagen der Arbeitnehmer oder auch aktuell für Quarantänen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.
Im Baulohn erstellen wir die Meldungen für die SOKA-Bau und andere Urlaubskassen.

Sie erhalten auf Ihren Bedarf von uns abgestimmte monatliche Auswertungen über die zu leistenden Zahlungen an die Arbeitnehmer, Finanzämter und andere Institutionen wie z.B. die Krankenkassen.
Darüber hinaus übernehmen wir die Daten aus der Lohnbuchführung oder stellen Ihnen diese für Ihre Finanzbuchführung zur Verfügung, sofern Sie Ihre Finanzbuchführung selbst erstellen möchten.




Finanzbuchführung

Abhängig von der Gewinnermittlungsart erstellen wir für Sie eine einfache oder doppelte Buchführung. Wir richten für Sie in unserem Programm Datev Rechnungswesen die Buchführung mitsamt der Pflege der Anlagengegenstände ein und erstellen die monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie erhalten von uns ein auf ihre individuellen Belange zurecht­ge­schnit­tenes betriebswirtschaftliches Auswertungspaket, mit dem Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens verfolgen können.

Die Finanzbuchführung bildet die Grundlage für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung, bzw. Ihre Bilanz und darüber hinaus ggf. für div. Fördermaßnahmen wie z.B. die Corona-Hilfen.



Falls Sie (anteilig) selber buchen, können wir über Schnittstellen Ihre Buchführung in unser System integrieren. Dies ist bei verschiedensten Anbietern wie möglich. Sprechen Sie uns bitte an, sofern dies für Sie von Interesse ist.

Jahres­abschluss




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